Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit
§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen) zu verlangen.
Die KJS-Warendorf bietet 4 Sondertermine auf dem Schießstand Butterpatt an, an denen der „Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild" gefordert gemäß §17 a (3) LJG NRW entsprechend den Anforderungen des §34 DVO LJG NRW erbracht und bestätigt werden kann.
Die Termine sind jeweils Freitags:
14.08. 2015, 14:00 – 18:00 Uhr
28.08.2015, 14:00 – 18:00 Uhr
11.09.2015, 14:00 – 18:00 Uhr
25.09.2015, 14:00 – 18:00 Uhr
Für Schützen steht bei Bedarf eine Waffe im Kal. 308 am Stand zur Verfügung. Preisgünstige Munition „Cineshot" kann in dem Kaliber am Stand erworben werden.