Hegeringsversammlung 2021
Einladung
am Freitag, 08.10.2021, 19:30 Uhr,
in die Gaststätte Osthues-Brandhove, Telgte
Zur 47. Hegeringversammlung lade ich alle Mitglieder herzlich ein.
Tagesordnung
- Eröffnung - Jagdhornbläserkorps Telgte-Westbevern
- Begrüßung
- Gedenken verstorbener Mitglieder
- Grußwort der Kreisjägerschaft
- Bericht des Hegeringleiters
- Kassenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Ehrungen
- Neuwahlen
- Vortrag "Die Lage im Wald" von Herrn Hermann Jürgen Rost, Leitender Forstdirektor Bundesforstbetrieb Rhein-Weser
- Verschiedenes
Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen.
Waidmannsheil
Reinhard Pröbsting
Weitere Hinweise:
- Hegeschau auf Hegeringebene: Die Hegeschau entfällt auf dieser Versammlung. Die nächste Hegeschau ist im Rahmen unserer Generalversammlung im März 2022 geplant.
- Fallenlehrgang: Wir möchten gerne für alle Interessierten einen Fallenlehrgang anbieten. Stattfinden soll der Lehrgang als Tagesveranstaltung an einem Sonntag. Die Kosten betragen 60 € pro Teilnehmer, mitmachen können maximal 15 Personen. Anmeldungen nimmt ab sofort Dirk Lütke Dartmann unter 0176/20356322 entgegen, der Termin wird noch abgestimmt.
Hinweise zur Durchführung der Versammlung/ Einhaltung der Coronaregeln:
- Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz, eines Genesenen-Nachweises oder die Bescheinigung über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ohne die Vorlage einer dieser Nachweise kann kein Einlass gewährt werden. Bitte halten Sie den Nachweis bei der Ankunft in der Gaststätte Osthues-Brandhove bereit, damit am Eingang keine zu langen Wartezeiten entstehen.
- In den Räumen der Gaststätte herrscht Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische OP-Maske). Ein Abnehmen der Schutzmaske ist erst am Sitzplatz erlaubt.
- Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände an den vorhandenen Desinfektionsständern beim Betreten des Gebäudes.
- Nach erfolgter Anmeldung nehmen Sie bitte umgehend einen freien Sitzplatz im Saal ein. Wir werden Ihre Anwesenheit in einer Liste erfassen und diese für 14 Tage nach der Veranstaltung zwecks Nachverfolgung aufbewahren.
- Bitte beachten Sie zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung den Mindestabstand von 1,5 m.
- Es besteht ein Teilnahmeverbot für Personen, die innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder selbst Krankheitssymptome zeigen.