Aktuelles

Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit

§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen

Für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§17a Absatz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen) zu verlangen.

Die KJS-Warendorf bietet 4 Sondertermine auf dem Schießstand Butterpatt an, an denen der „Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild" gefordert gemäß §17 a (3) LJG NRW entsprechend den Anforderungen des §34 DVO LJG NRW erbracht und bestätigt werden kann.

Die Termine sind jeweils Freitags:

14.08. 2015, 14:00 – 18:00 Uhr

28.08.2015, 14:00 – 18:00 Uhr

11.09.2015, 14:00 – 18:00 Uhr

25.09.2015, 14:00 – 18:00 Uhr

Für Schützen steht bei Bedarf eine Waffe im Kal. 308 am Stand zur Verfügung. Preisgünstige Munition „Cineshot" kann in dem Kaliber am Stand erworben werden. 

 

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